Frei zu neuen Aufgaben

  • Infos zu den Kirchenvorstandwahlen am 13.9. 2020

Liebe Schwestern und Brüder,

Seit einigen Monaten tagt der sog. Struktur-Ausschuss für die Gemeinden der Region. Dort sind aus allen Gemeinden Vertreterinnen und Vertreter beteiligt. Dazu ist mit den jeweils zehn Kirchgemeinden ein Kirchspiel gebildet worden. Ab 1.1. 2021 ist es rechtsgültig. Das muss nun vor Ort und im Gesamtgebilde Kirchspiel Zschopau mit Leben erfüllt werden, denn ein großes Aufgabenfeld und ein großer Reichtum an Gemeindeleben sind zu koordinieren. Der Blick zu den Nachbarn ist uns zu einer Bereicherung geworden. Unser Hauptaugenmerk: Eigene Identität stärken - Brücken zueinander bauen. Alle haben erkannt, ein „Einzelkämpfertum“ ist nicht mehr möglich, zumal es ohnehin als Leib Christi (1. Kor.12; Rm.12) biblisch falsch wäre.

Die Frage zur Wahl:

WAS WÄHLEN WIR EIGENTLICH mit dem neuen Kirchenvorstand?


Es wird einen Kirchenvorstand für das Kirchspiel geben. Der besteht aus zehn Mitgliedern der jeweiligen zehn Kirchgemeinden, dazu die jeweiligen drei Pfarrer und die eine Pfarrerin und zwei Berufene. Dieser Kirchenvorstand soll eine Gesamtbreite an Vielfalt in den Gemeinden abbilden. Also 16 (sechzehn) Mitglieder. Einen „Einheitsbrei“ wird es nicht geben, dazu sind - Gott sei es gedankt! – die Unterschiede und Begabungen zu breit gefächert. Aber gerade im Bereich Verwaltung (Friedhöfe, Gebäude u.a.) werden Aufgaben zusammengefasst. Die neugewählten Kirchenvorstände werden wie immer am 1. Advent in ihr Amt eingeführt, bleiben (nur) vier Wochen unter der Überschrift „Kirchenvorstand“ im Amt und werden ab 1.1. 2021 zu dem „KV VOR ORT“. Der neue Name: „Kirchgemeindevertretung“. Es wird keinen Zentralismus im Kirchspiel geben können und sollen, weil die eigentliche Arbeit vor Ort geschieht. Der Sitz des neu gegründeten Kirchspiels wird Zschopau sein.
„Der Kirchenvorstand leitet das Kirchspiel und wacht gemeinsam mit den Kirchgemeindevertretungen darüber, dass in den zum Kirchspiel gehörenden Kirchgemeinden der kirchliche Auftrag wahrgenommen wird“ (Rechtsvorschriften für die Gemeindepraxis 2015, Seite 67; KGStrukturG § 9,1).

Lassen wir uns also alle in dieser Übergangszeit ermutigen, die neuen Strukturen in den ab 1.1. 2021 neuen Kirchgemeindevertretungen mit reichem Leben zu erfüllen. Der Strukturausschuss hat uns gezeigt, wie viel Menschen mit geistlicher Verantwortung und fachlicher Kompetenz dazu zur Verfügung stehen.

In herzlicher Verbundenheit, Euer Pfarrer Jörg Coburger